Winterdienst · Saison 2026/27
Schneeräumung, Streudienst und Dokumentation für Wohnhausanlagen, Zinshäuser, Reihenhausanlagen und Betriebsflächen. In allen 23 Wiener Bezirken und im niederösterreichischen Umland.
Für die Saison 2026/27 vergeben wir noch Kapazitäten. Angebot innerhalb von 48 Stunden nach der Begehung.
Saison
1. November bis 15. April
Abtransport
Größere Schneemassen inkludiert
Streumittel
Nach Wiener Winterdienstverordnung
Nachweis
Streuprotokoll und Fotos je Einsatz
Leistungsumfang
Der Umfang wird bei der Begehung festgelegt und im Saisonvertrag als Flächenaufstellung festgehalten.
Gehsteige, Hauseingänge, Innenhöfe, Zufahrten, Stellplätze und Parkplätze.
Splitt oder Auftaumittel, je nach Fläche und Vorgabe der Hausverwaltung. Spezialstreumittel auf Anfrage.
Bei angekündigter Glättebildung, ohne dass Sie gesondert beauftragen müssen.
Fluchtwege, Müllplatzzufahrten und Feuerwehrzufahrten bleiben frei.
Der Abtransport größerer Schneemassen ist Teil der Saisonleistung, auch ohne Lagerfläche am Objekt.
Kehrung und Reinigung der Flächen nach Saisonende.
Im Umfang enthalten
Abtransport inkludiert
Größere Schneemengen abzutransportieren gehört zur Saisonleistung. Dafür kommt keine gesonderte Rechnung.
Saison bis 15. April
Der Vertrag läuft vom 1. November bis 15. April. Für die Wochen über den März hinaus verrechnen wir keinen Aufpreis.
Streumittel nach Verordnung
Gestreut wird mit Mitteln nach der Winterdienstverordnung 2003 der Stadt Wien. Spezialstreumittel auf Anfrage.
Dokumentation je Einsatz
Streuprotokoll und Fotodokumentation je Einsatz, zur nachvollziehbaren Dokumentation gegenüber Eigentümern und Verwaltung.
Einsatzgebiet
Alle 23 Bezirke
Ohne Einschränkung und ohne Zuschlag für einzelne Lagen. Innerhalb von Wien fahren wir feste Routen, deshalb sind wir zum vereinbarten Zeitpunkt da.
Der ganze Speckgürtel
Rund um Wien in alle Richtungen. Häufig angefahren:
Ihr Ort steht nicht in der Liste, liegt aber im Umland? Fragen Sie an. Lässt sich Ihr Objekt mit einer bestehenden Route verbinden, nehmen wir es auf.
Grundlage
Grundlage unserer Leistung sind die Räum- und Streupflicht nach § 93 Abs. 1 StVO 1960 und die Winterdienstverordnung 2003 der Stadt Wien.
Flächen, die davon nicht erfasst sind, etwa Innenhöfe, Zufahrten, Stellplätze und Wege zwischen Reihenhäusern, nehmen wir ausdrücklich in die Flächenaufstellung des Vertrags auf. Der Einsatz erfolgt nach Witterungs- und Gefahrenlage innerhalb der gesetzlichen Räum- und Streuzeiten, ohne gesonderten Auftrag.
Saisonvertrag
Winterdienst funktioniert als Bereitschaft, nicht als Einzelabruf. Deshalb arbeiten wir mit Saisonverträgen.
Abgerechnet wird als Saisonpauschale, nicht je Einsatz. Damit bleibt die Position in der Betriebskostenabrechnung planbar.
Ablauf
Wir sehen uns die Flächen an und halten fest, was tatsächlich geräumt und gestreut wird.
Innerhalb von 48 Stunden nach der Begehung, als Saisonpauschale, ohne versteckte Positionen.
Zugänge, Streumittellager und Ansprechpartner werden vor Saisonbeginn festgelegt.
Wir beobachten die Wetterlage und rücken selbstständig aus. Sie müssen nicht anrufen.
Häufige Fragen
Hausverwaltungen schließen Saisonverträge überwiegend im Oktober ab, die Angebotsphase läuft ab Ende August. Wer im November anfragt, findet in einem schneereichen Winter kaum noch freie Kapazität. Im Umland ist die Anbieterdichte geringer als in Wien, dort wird es früher eng.
Der Vertrag beschreibt die Flächen, die Bereitschaftszeiten, die Einsatzauslöser, die Streumittel und die Abrechnung. Als Grundlage der Leistung nennt er § 93 StVO 1960 und die Winterdienstverordnung 2003 der Stadt Wien.
Der Preis richtet sich nach Fläche, Lage, Erreichbarkeit und vereinbartem Umfang. Abgerechnet wird als Saisonpauschale, nicht je Einsatz. Ein Angebot bekommen Sie innerhalb von 48 Stunden nach der Begehung.
Wir beobachten die Wetterlage und disponieren vorab. Der Einsatz erfolgt entsprechend der Witterungs- und Gefahrenlage innerhalb der gesetzlichen Räum- und Streuzeiten, ohne dass Sie anrufen müssen.
Ja. Die Räum- und Streupflicht gilt an sieben Tagen in der Woche, unsere Bereitschaft entsprechend auch.
Ja, sofern sie sich mit einer bestehenden Route verbinden lassen. Wir sagen Ihnen offen, ob wir Ihr Objekt sinnvoll bedienen können. Ein Objekt, das wir nicht verlässlich erreichen, nehmen wir lieber nicht an.
Ja, und das ist der Regelfall. Stiegenhausreinigung, Grünflächenbetreuung, Laubentfernung und Müllraumbetreuung laufen gemeinsam mit dem Winterdienst über einen Vertrag, einen Ansprechpartner und eine Rechnung.
Sie sprechen mit der Geschäftsführung, nicht mit einer Hotline. Anfragen, Änderungen und Rückmeldungen zu Einsätzen laufen über eine Nummer und eine Adresse.
Anfrage
Schreiben Sie uns Objektadresse und ungefähre Fläche. Wir melden uns am selben Werktag und vereinbaren die Begehung.
Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu. Näheres in der Datenschutzerklärung.